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Mieterhöhungen durch Urteil des BFH |
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Geschrieben von Thomas Singbartl
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12.11.2004 |
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Mit dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 22.01.2004 werden Stallbesitzer für den Pensionsbetrieb mit dem allgemeinen Steuersatz von 16 % besteuert. Damit werden auch die Mieten für Einstellplätze ab dem nächsten Jahr teurer.
Nach dem Urteil ist das Einstellen von Pferden nicht gleichzusetzen mit dem Halten von Vieh im landwirtschaftlichen Sinn, das einen ermäßigten Steuersatz oder eine geringere Pauschalversteuerung erlaubt. Der Steuersatz gilt aber nur für Dienstleistungen, die in der Regel für den Einsatz in der landwirtschaftlichen Erzeugung erbracht werden.
Der Pferdepensionsbetrieb mit Pferden, die von ihren Besitzern zur Ausübung ihres Sports untergestellt wurden, erfüllt diese Kriterien nicht.
ARD-Ratgeber Recht
BFH-Urteil im Wortlaut |
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Letzte Aktualisierung ( 12.11.2004 )
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